Für alle Buchungen ab dem 1. Oktober 2026 gelten für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2027 die folgenden Teilnahmebedingungen (Stand: 1. Oktober 2026). Für Veranstaltungen im Jahr 2026 gelten weiterhin die bisherigen Bedingungen.

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Für Veranstaltungen im Jahr 2026: Teilnahmebedingungen 2026 (PDF) · Terms of participation 2026 (PDF)

1. Geltungsbereich und Veranstalter

Diese Bedingungen gelten für alle Präsenz- und Online-Veranstaltungen des Informations- und Bildungszentrums Schloss Gimborn e.V., Schloßstr. 10, 51709 Marienheide (nachfolgend „IBZ“). Das IBZ ist eine anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Diese Bedingungen gelten für Buchungen ab dem 1. Oktober 2026 für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2027. Für Veranstaltungen im Jahr 2026 gelten die bisherigen Teilnahmebedingungen. Mit Behörden und Kooperationspartnern können ergänzende Vereinbarungen getroffen werden; diese gehen bei Abweichungen vor.

2. Teilnahme

Die Veranstaltungen des IBZ stehen grundsätzlich allen Interessierten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr offen; Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Richtet sich ein Seminar an eine bestimmte Zielgruppe oder setzt es bestimmte Kenntnisse voraus, weist das IBZ in der Ausschreibung darauf hin.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Anmeldungen erfolgen über das Buchungsportal des IBZ (www.ibz-gimborn.de). In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung per E-Mail möglich.

(2) Mit dem Absenden der Anmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des IBZ zustande.

(3) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Seminar ausgebucht, kann eine Aufnahme auf die Warteliste erfolgen.

(4) Bei der Anmeldung ist anzugeben, wer die Rechnung erhält: Sie selbst, eine entsendende Behörde bzw. Dienststelle oder eine IPA-Sektion. Bei einem abweichenden Rechnungsempfänger sind dessen vollständige Anschrift sowie gegebenenfalls ein Aktenzeichen oder eine Bestellnummer anzugeben.

(5) Mit der Anmeldung bestätigen Sie, diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennen sie als Vertragsbestandteil an.

4. Preise und Ermäßigungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung im Buchungsportal ausgewiesenen Preise. Der Gesamtpreis setzt sich aus der Seminargebühr sowie den Kosten für Übernachtung und Verpflegung zusammen. Diese Bestandteile werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.

(2) Mitglieder der International Police Association (IPA) und des IBZ Schloss Gimborn e.V. erhalten einen ermäßigten Mitgliederpreis. Bei einer Anmeldung bis zu dem beim jeweiligen Seminar angegebenen Datum gilt für Mitglieder zusätzlich der Frühbucherpreis. Maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung beim IBZ.

(3) Die Mitgliedschaft ist bei der Anmeldung durch Angabe der Mitgliedsnummer nachzuweisen. Kann die Mitgliedschaft nicht nachgewiesen werden, wird der reguläre Preis berechnet.

(4) Bei einer dienstlichen Entsendung durch eine Behörde gilt der reguläre Preis; Mitglieder- und Frühbucherpreise finden in diesem Fall keine Anwendung.

(5) Viele Gliederungen der IPA unterstützen die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder finanziell. Höhe, Abwicklung und Verfügbarkeit dieser Zuschüsse richten sich ausschließlich nach den Vorgaben der jeweiligen IPA-Gliederung.

5. Leistungen

(1) Soweit in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, sind im Gesamtpreis enthalten:

  • die Übernachtungen laut Seminarprogramm im Einzelzimmer,
  • Vollverpflegung laut Seminarprogramm (Frühstück einschließlich Frühstücksgetränken, Mittag- und Abendessen),
  • sämtliche fachlichen und pädagogischen Leistungen sowie
  • WLAN für die Dauer des Aufenthalts.

(2) Nicht enthalten sind insbesondere Getränke außerhalb des Frühstücks sowie Transfers. Diese Leistungen werden vor Ort abgerechnet.

(3) Eine Anreise am Vortag oder eine zusätzliche Nacht nach Seminarende (jeweils inklusive Frühstück) kann bei der Anmeldung zu den im Buchungsportal ausgewiesenen Preisen hinzugebucht werden; sie wird mit der Seminarrechnung abgerechnet. Spätere Wünsche erfüllt das IBZ nach Verfügbarkeit.

(4) Nach vorheriger Anmeldung und nach Verfügbarkeit bietet das IBZ einen Shuttle zwischen Schloss Gimborn und dem Bahnhof Engelskirchen, Köln Hauptbahnhof sowie dem Flughafen Köln/Bonn an. Die Kosten richten sich nach den Angaben im Buchungsportal.

(5) Der Gesamtpreis ist ein Paketpreis. Abweichungen vom Seminarprogramm (z. B. Teilnahme ohne Übernachtung) sind nur nach Absprache bei der Anmeldung möglich. Eine spätere Reduzierung gebuchter Leistungen gilt als teilweiser Rücktritt; es gelten die Stornofristen nach Ziffer 8.

6. Zahlung

(1) Nach der Buchungsbestätigung erhalten Sie bzw. der angegebene Rechnungsempfänger die Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(2) Die Zahlung kann per Überweisung auf eines der folgenden Konten erfolgen:

Sparkasse Gummersbach | IBAN: DE08 3845 0000 0000 2918 07 | BIC: WELADED1GMB
Postbank Köln | IBAN: DE65 3701 0050 0008 8015 05 | BIC: PBNKDEFF

Darüber hinaus können die im Buchungsportal angebotenen Zahlungsarten (zum Beispiel SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) genutzt werden.

(3) Bitte geben Sie bei Überweisungen die Rechnungsnummer und den Namen der teilnehmenden Person an.

(4) Befinden sich Teilnehmende mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann das IBZ die Teilnahme verweigern, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist. Eine dadurch nicht wahrgenommene Teilnahme gilt als Rücktritt im Sinne von Ziffer 8. Dies gilt nicht für Rechnungen an Behörden, mit denen eine Zahlung nach Seminarende vereinbart ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

7. Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

IBZ Schloss Gimborn e.V.
Schloßstr. 10, 51709 Marienheide
Telefon: +49 2264 40433-0 | Fax: +49 2264 40433-69
E-Mail: info@ibz-gimborn.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: IBZ Schloss Gimborn e.V., Schloßstr. 10, 51709 Marienheide, E-Mail: info@ibz-gimborn.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Bestellt am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
– Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.

8. Rücktritt durch Teilnehmende (Stornierung)

(1) Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (z. B. per E-Mail) oder über das Buchungsportal zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang beim IBZ.

(2) Bei einem Rücktritt berechnet das IBZ folgende Stornogebühren, bezogen auf den Gesamtpreis der Buchung einschließlich hinzugebuchter Leistungen:

  • bis 42 Tage (sechs Wochen) vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungspauschale von 50,00 €,
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %,
  • danach sowie bei Nichterscheinen: 100 %.

(3) Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass dem IBZ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Anstelle eines Rücktritts können Sie jederzeit kostenfrei eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ein sich daraus ergebender Preisunterschied (z. B. zwischen Mitglieder- und regulärem Preis) wird verrechnet.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Ziffer 7 bleibt unberührt.

(6) Das IBZ empfiehlt den Abschluss einer Seminar- bzw. Reiserücktrittsversicherung.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Teilnehmende einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Abreise, Krankheit oder aus anderen nicht vom IBZ zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

10. Absage und Änderungen durch das IBZ

(1) Das IBZ kann eine Veranstaltung absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Referentin oder der Referent ausfällt und kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann, oder aus anderen wichtigen, vom IBZ nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt). Das IBZ informiert die Teilnehmenden unverzüglich.

(2) Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise- oder Stornokosten, sind ausgeschlossen, soweit sich aus Ziffer 15 nichts anderes ergibt. Wir empfehlen daher, Reisen erst nach Bestätigung der Durchführung verbindlich zu buchen.

(3) Das IBZ ist berechtigt, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen zumutbare Änderungen vorzunehmen, etwa bei Zeiten und Abläufen, durch Einsatz anderer Referentinnen und Referenten oder durch Teilung bzw. Zusammenlegung von Seminaren, soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Der Einsatz einer Ersatzreferentin oder eines Ersatzreferenten berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.

11. Online-Veranstaltungen

(1) Für Online-Veranstaltungen erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn. Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Aufzeichnungen durch Teilnehmende sind nicht gestattet.

(2) Für die technischen Voraussetzungen auf ihrer Seite (Endgerät, Internetverbindung, Software) sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.

(3) Für Rücktritte gilt Ziffer 8 entsprechend, bezogen auf die Seminargebühr.

12. Praktische Trainings, Fahrzeuge und Dienstwaffen

(1) Bei praktischen Trainings (z. B. Einsatz- und Schießtrainings, taktische Erste Hilfe, Fahrsicherheitstrainings) erfolgt die Teilnahme auf eigene Verantwortung. Teilnehmende müssen gesundheitlich geeignet sein und die Anweisungen der Trainerinnen und Trainer befolgen. Vor Beginn sind die vom IBZ bzw. von den Trainerinnen und Trainern vorgelegten Erklärungen zu unterzeichnen; ohne diese ist eine Teilnahme am praktischen Teil nicht möglich.

(2) Für Motorrad- und Fahrsicherheitstrainings müssen Teilnehmende eine gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse besitzen und ein zugelassenes, haftpflichtversichertes und verkehrssicheres Fahrzeug sowie geeignete Schutzkleidung mitbringen.

(3) Das Mitführen von Dienstwaffen und Munition ist nur nach vorheriger Absprache mit dem IBZ zulässig. Die Teilnehmenden sind für die sichere Verwahrung nach den waffen- und dienstrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.

(4) Die Haftung des IBZ nach Ziffer 15 bleibt unberührt.

13. Teilnahmebescheinigung und Seminarunterlagen

(1) Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn sie regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen haben, in der Regel bei einer Anwesenheit von mindestens 80 % der Seminarzeit. Für Zertifikatslehrgänge gelten die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen.

(2) Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne Zustimmung des IBZ bzw. der Referentinnen und Referenten nicht gestattet.

14. Bildungsurlaub und Sonderurlaub

Das IBZ ist als Einrichtung der Weiterbildung in allen Bundesländern anerkannt, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung besteht. Für Beamtinnen und Beamte kann je nach Dienstherr Sonderurlaub in Betracht kommen.

Je nach Bundesland muss die Anerkennung der einzelnen Veranstaltung durch das IBZ bis zu zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden. Bitte beauftragen Sie das IBZ deshalb frühzeitig, spätestens zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn, und fordern Sie die erforderlichen Unterlagen an. Bei späteren Anfragen kann das IBZ eine rechtzeitige Anerkennung nicht gewährleisten.

Die Fristen für die Antragstellung bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und liegen in Ihrer Verantwortung.

15. Haftung

(1) Das IBZ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das IBZ nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des IBZ. Die gesetzliche Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff. BGB) bleibt unberührt.

(4) Die Freizeiteinrichtungen des IBZ (z. B. Sauna und Fitnessraum) werden auf eigene Verantwortung genutzt. Sportgeräte sind vor der Benutzung zu prüfen; die Hinweise vor Ort sind zu beachten. Die Haftung des IBZ richtet sich nach den Absätzen 1 bis 3.

(5) Der Teilnahmebeitrag enthält keine Versicherungen. Das IBZ empfiehlt, den Abschluss einer Seminar- bzw. Reiserücktrittsversicherung sowie gegebenenfalls einer Unfall-, Haftpflicht-, Gepäck- und Auslandskrankenversicherung zu prüfen.

16. Hausordnung, An- und Abreise

Einzelheiten zu An- und Abreise (Zimmerbezug, Schlüsselübergabe bei später Ankunft, Abreise) teilt das IBZ rechtzeitig vor dem Seminar mit. Während des Aufenthalts gilt die Hausordnung des IBZ. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann das IBZ Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

17. Datenschutz

(1) Das IBZ verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf www.ibz-gimborn.de.

(2) Zur Durchführung der Veranstaltung erhalten die Referentinnen und Referenten eine Teilnehmerliste (Name, Behörde bzw. Organisation, Land). Eine Weitergabe an andere Teilnehmende erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung.

(3) Das IBZ informiert Teilnehmende per E-Mail über eigene, ähnliche Veranstaltungen (§ 7 Abs. 3 UWG). Sie können dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen; ein Hinweis darauf ist in jeder dieser E-Mails enthalten.

18. Foto- und Videoaufnahmen

(1) Während der Veranstaltungen können Fotos und Videos zur Dokumentation und für die Öffentlichkeitsarbeit des IBZ und der IPA (z. B. Website, soziale Medien, Jahresbericht) angefertigt werden. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des IBZ an der Darstellung seiner Bildungsarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

(2) Einzel- oder Porträtaufnahmen werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht (siehe Absatz 4).

(3) Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte – insbesondere aus dienstlichen Gründen –, teilt dies bitte vor Seminarbeginn der Seminarleitung mit. Sie können der Verwendung von Aufnahmen Ihrer Person jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO); bereits veröffentlichte Aufnahmen werden im Rahmen des Möglichen entfernt.

(4) Bei der Anmeldung können Sie freiwillig einwilligen, dass Aufnahmen, auf denen Sie erkennbar sind, auch als Einzelaufnahmen veröffentlicht werden. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(5) Bild- und Tonaufnahmen von Seminarinhalten durch Teilnehmende sind nur mit Zustimmung der Referentinnen und Referenten zulässig.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des IBZ.

(3) Das IBZ ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.